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Allgemeines

Personal

Personal in MAK119,13
Auszubildende22
Teilzeitquote (ohne Anwärter)42,3 %

Stand 01.01.2025

Amtsbezirk

Regulärer Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Garmisch-Partenkirchen umfasst den politischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Er liegt im Süden Bayerns. Im Südwesten, Süden und Südosten grenzt der Amtsbezirk an die Landesgrenze zwischen Bayern und Tirol bzw. an die Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich. angrenzende Nachbarlandkreise: Im Westen der Landkreis Ostallgäu, im Norden der Landkreis Weilheim-Schongau, im Osten der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

Erweiterter Amtsbezirk

Neben der Grundzuständigkeit für die Verwaltung der Steuern im Amtsbezirk sind dem Finanzamt Garmisch-Partenkirchen folgende weitere Aufgaben übertragen worden:

  • Veranlagung von Körperschaften einschließlich Kapitalertragsteuer und Abzugssteuern nach § 50 a EStG, Umsatzsteuer-Prüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung der Betriebe mit 500 und mehr Arbeitnehmern, Betriebsprüfung und Liquiditätsprüfung für den Finanzamtsbezirk Weilheim-Schongau
  • Liquiditätsprüfung für den Finanzamtsbezirk Landsberg

Aufgaben

Das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer,
  • der Körperschaftsteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Zentralisierte Finanzkasse

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Weilheim-Schongau.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Garmisch-Partenkirchen und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.