Skip to main content

Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 08821 700 + Nebenstelle
ErtragswertverfahrenEschenlohe, Farchant, Grainau, Oberau, Ohlstadt219
ErtragswertverfahrenGarmisch-Partenkirchen219
ErtragswertverfahrenÜbrige Gemeinden des Amtsbezirks216, 215
Sachwertverfahren und Bedarfsbewertungalle214, 216, 161
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar